Bedingungen
Artikel 1: Inhalt der Vereinbarung
Artikel 2: Tauglichkeit und Sicherheit
Artikel 3: Preis und Preisänderung
Artikel 4: Zahlung
Artikel 5: Stornierung und vorzeitige Beendigung
Artikel 6: Haftung
Artikel 7: Dauer und Ende der Vereinbarung
Artikel 8: Auflösung
Artikel 9: Inkassokosten
Artikel 10: Änderungen
- Camperplaats Vechtdal stellt dem Camperplatz für Freizeitaktivitäten die vereinbarte Ferienunterkunft für die vereinbarte Aufenthaltsdauer zur Verfügung.
- Die Vereinbarung basiert auf Informationen, Broschüren und/oder anderem Werbematerial, das Camperplaats Vechtdal dem Camper zur Verfügung gestellt hat.
Artikel 2: Tauglichkeit und Sicherheit
- Camperplaats Vechtdal garantiert die Tauglichkeit und Sicherheit des Geländes und der Gebäude, es sei denn, es liegt höhere Gewalt vor oder die Mängel sind auf die Nutzung zurückzuführen, für die der Camper verantwortlich ist.
- Es ist dem Camper nicht gestattet, auf dem Gelände zu graben, Bäume zu fällen, Sträucher zu schneiden oder ähnliche Arbeiten durchzuführen.
Artikel 3: Preis und Preisänderung
- Der vereinbarte Preis schließt die Kosten für Stromverbrauch und Kurtaxe aus, es sei denn, dies wird im Voraus anders bekannt gegeben.
- Sollten nach Festlegung des Preises aufgrund einer Erhöhung der Belastungen für den Unternehmer zusätzliche Kosten entstehen, die auch den Camper betreffen, können diese dem Camper in Rechnung gestellt werden.
Artikel 4: Zahlung
- Der Camper muss die Zahlungen in Euro leisten, wobei die vereinbarten Fristen einzuhalten sind.
- Sollte der Camper trotz vorheriger schriftlicher Mahnung seiner Zahlungspflicht nicht vollständig nachkommen, hat der Unternehmer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, unter Einhaltung der Bestimmungen in Absatz 3.
- Wenn Camperplaats Vechtdal den Vertrag kündigt, muss er den Camper auf die Möglichkeit hinweisen, die Kündigung rückgängig zu machen, indem der Camper innerhalb von 10 Tagen seine Zahlungspflicht erfüllt.
Artikel 5: Stornierung und vorzeitige Beendigung
- Der Camper ist berechtigt, den Vertrag zu stornieren.
- Wenn der Camper den Vertrag vor dem Beginn des Aufenthalts storniert, ist er zu einer festen Entschädigung verpflichtet:
- ab einem Monat vor dem Ankunftsdatum 25% des vereinbarten Preises;
- ab einem Monat bis zwei Wochen vor dem Ankunftsdatum 50% des vereinbarten Preises;
- ab zwei Wochen bis eine Woche vor dem Ankunftsdatum 75% des vereinbarten Preises;
- innerhalb einer Woche vor dem Ankunftsdatum 100% des vereinbarten Preises.
Artikel 6: Haftung
- Camperplaats Vechtdal haftet nicht für Diebstahl, Unfälle oder Schäden auf seinem Gelände, es sei denn, diese sind auf ein Verschulden zurückzuführen, das ihm oder seinem Personal zuzurechnen ist.
- Der Camper haftet gegenüber Camperplaats Vechtdal für Schäden, die durch Handeln oder Unterlassen von ihm selbst und/oder seinen Familienmitgliedern, Gästen oder von ihm zugelassenen Besuchern verursacht wurden, soweit diese dem Camper oder ihnen zuzurechnen sind.
Artikel 7: Dauer und Ende der Vereinbarung
- Die Vereinbarung endet automatisch nach Ablauf der vereinbarten Dauer.
Artikel 8: Auflösung
- Sollte die gemietete Ferienunterkunft ohne Verschulden von Camperplaats Vechtdal zerstört werden oder vorübergehend nicht nutzbar sein, haben sowohl der Unternehmer als auch der Camper das Recht, den Vertrag aufzulösen.
Artikel 9: Inkassokosten
- Zu Lasten des Campers bzw. des Unternehmers gehen die vom Unternehmer bzw. Camper nach einer Mahnung vernünftigerweise entstandenen außergerichtlichen Kosten. Sollte der Gesamtbetrag nicht rechtzeitig bezahlt werden, kann nach schriftlicher Mahnung der gesetzlich festgelegte Zinssatz auf den verbleibenden Betrag erhoben werden.
Artikel 10: Änderungen
- Änderungen dieser Bedingungen können ausschließlich von der Geschäftsführung von Camperplaats Vechtdal vorgenommen werden. Dies bedeutet, dass der Camper und der Unternehmer individuelle Zusatzvereinbarungen treffen können, bei denen zugunsten des Campers von diesen Bedingungen abgewichen wird.